Bergrecht
Wir erarbeiten für Sie:
- obligatorische und fakultative Rahmenbetriebspläne nach § 52 BBergG
- Hauptbetriebspläne nach § 55 BBergG
- Sonderbetriebspläne zur Wiedernutzbarmachung und Landschaftsgestaltung nach § 52 BBergG
- Abschlussbetriebspläne nach § 53 BBergG
- insbesondere die erforderlichen Fachbeiträge zur FFH-, SPA-Verträglichkeit sowie zum speziellen Artenschutz
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