Büro für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten

Artenschutz

Entsprechend des Urteils des EuGH vom Januar 2006 ist das nationale und europäische Artenschutzrecht stark aufgewertet worden. Hierzu:

  • erarbeiten wir für Sie Antragsunterlagen für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gem. § 44, § 45 und § 67 BNatSchG,
  • zeigen wir einen Weg auf, den erforderlichen Schutz der besonders und streng geschützten Arten der Pflanzen und Tiere mit den Zielen Ihres Vorhabens in Einklang zu bringen.