
Fledermäuse im Altbaum, Zauneidechsen auf der Brache, Amphibien am Graben — geschützte Arten sind einer der häufigsten Gründe, warum Vorhaben ins Stocken geraten. Wir entwickeln Lösungen, mit denen Ihr Projekt rechtssicher umgesetzt werden kann.


Wir werten vorhandene Daten aus, beauftragen und begleiten gezielte Kartierungen und prüfen die Verbotstatbestände je Art.
Vermeidung, Bauzeitenregelung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) — abgestimmt auf Vorhaben, Fläche und Zeitplan.
Wir führen die Gespräche mit der Naturschutzbehörde und erarbeiten, falls nötig, die Unterlagen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
Projekt einschätzen lassen