Frosch am Gewässerrand — Artenschutz in der Bergbaufolgelandschaft
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Geschützte Arten blockieren Ihr Bauprojekt?

Fledermäuse im Altbaum, Zauneidechsen auf der Brache, Amphibien am Graben — geschützte Arten sind einer der häufigsten Gründe, warum Vorhaben ins Stocken geraten. Wir entwickeln Lösungen, mit denen Ihr Projekt rechtssicher umgesetzt werden kann.

Typische Ausgangslage

  • Bei Kartierungen wurden europarechtlich geschützte Arten nachgewiesen.
  • Die Behörde fordert einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag oder ergänzende Untersuchungen.
  • Bauzeiten sind durch Brut-, Wochenstuben- oder Wanderzeiten eingeschränkt.
  • Es ist unklar, ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden.
Nistkasten an einem Mast — Artenschutzmaßnahme im Monitoring
Naturnaher Bachlauf mit dichter Ufervegetation

So gehen wir vor

  1. 1.

    Betroffenheit klären

    Wir werten vorhandene Daten aus, beauftragen und begleiten gezielte Kartierungen und prüfen die Verbotstatbestände je Art.

  2. 2.

    Maßnahmen entwickeln

    Vermeidung, Bauzeitenregelung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) — abgestimmt auf Vorhaben, Fläche und Zeitplan.

  3. 3.

    Mit der Behörde abstimmen

    Wir führen die Gespräche mit der Naturschutzbehörde und erarbeiten, falls nötig, die Unterlagen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

Was Sie bekommen

  • Ein prüffähiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (SARF)
  • Umsetzbare Maßnahmen mit klarem Zeitplan
  • Planungssicherheit für Bauablauf und Genehmigung

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

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